Was steht im Gesetz?


§ 1821 BGB in Leichter Sprache


Das Gesetz sagt:
Ein rechtlicher Betreuer muss nach dem Willen der betreuten Person handeln.


Er hilft nur in dem Bereich, für den er zuständig ist. Nur so viel Hilfe wie nötig – so wenig Eingriff wie möglich. Die betreute Person soll möglichst selbst entscheiden. Alle Wünsche der Person müssen geachtet werden. Wenn ein Wunsch gefährlich ist, darf der Betreuer ihn ablehnen.


Wenn es keinen klaren Wunsch gibt, wird gemeinsam geschaut:
Was hätte die Person wahrscheinlich gewollt?